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   OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06   

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https://dejure.org/2007,11337
OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06 (https://dejure.org/2007,11337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2007 - 26 U 91/06 (https://dejure.org/2007,11337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 26 U 91/06 (https://dejure.org/2007,11337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftbedingungen eines Bauvertrages; Zulässige Reichweite einer Einschränkung des einem Auftraggeber hinsichtlich der Stellung einer Sicherheit zustehenden Wahlrechts

  • Judicialis

    AGBG § 1; ; AGBG § 1 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; VOB/B § 17 Nr. 3; ; VOB/A § 14 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 1; VOB/B § 17 Nr. 3
    Nichtige Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in den AGB des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06
    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung, dass der Verwender den Kerngehalt einer Regelung ernsthaft zur Disposition stellt, so dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer eigenen Gestaltung eingeräumt wird (BGH NJW 91, 1678, 1679; BGHZ 150, 299, 302 m.w.N.).

    Damit werden die Sicherungsrechte des Auftraggebers ohne zwingende Notwendigkeit zu weit ausgedehnt, während der Auftragnehmer u.a. nicht ausreichend gegen die Insolvenz des Auftraggebers geschützt ist (BGH BauR 2002, 1239, 1240f).

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06
    Es ist rechtlich nicht zulässig, diese Einheit aufzuspalten, um einen Teil im Wege einer geltungserhaltenden Reduktion aufrecht zu erhalten (BGH Urteil vom 08.03.01 - IX ZR 236/00).
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06
    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 04.07.2002 (BauR 2002, 1533ff) im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung (§ 6 Abs. 2 AGBG, §§ 133, 157 BGB) zu dem Ergebnis gelangt ist, dass bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Wahl auf eine selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaft gefallen wäre, wenn die Parteien die Unwirksamkeit ihres Sicherungsmittels der Vertragserfüllungsbürgschaft gekannt hätten, hilft dies der Klägerin im vorliegenden Fall jedoch nicht.
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06
    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung, dass der Verwender den Kerngehalt einer Regelung ernsthaft zur Disposition stellt, so dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer eigenen Gestaltung eingeräumt wird (BGH NJW 91, 1678, 1679; BGHZ 150, 299, 302 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06
    Dies lässt sich aus dem negativen Wortlaut des § 1 Abs. 2 AGBG entnehmen, wonach es nunmehr dem Verwender obliegt nachzuweisen, dass die Vertragsbedingungen ausgehandelt sind (BGH ZIP 86, 1466, 1467).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 244/90

    Schutz vor Übersicherung bei formularmäßiger Globalzession

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06
    Nach dem Verhandlungsprotokoll kann daher allenfalls die Höhe der Bürgschaften zur Disposition gestanden haben, wobei solch unselbständigen Ergänzungen den Gesamtcharakter als AGB nicht in Frage stellen (BGH BB 91, 1515, 1516).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1989 - 1 U 128/88

    Erwerbermodell: Pflichten des Treuhänders

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2007 - 26 U 91/06
    Es ist auch aus Sicht der Klägerin unstreitig, dass der abgeschlossenen Bauvertrag als vorformuliertes und vervielfältigtes Vertragswerk, das auch bei anderen Bauvorhaben in dieser Form Anwendung gefunden hat, als Allgemeine Geschäftsbedingung zu behandeln ist und damit der Überprüfungsmöglichkeit des AGBG unterliegt (OLG Frankfurt NJW-RR 90, 281, 282).
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